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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ermöglicht es Patienten, sich von einem Pflegeteam zu Hause behandeln zu lassen anstatt im Krankenhaus.
  • In der privaten Krankenversicherung gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf häusliche Krankenpflege.
  • Ob die PKV die Kosten übernimmt, hängt allein vom gewählten Tarif ab.

Das sagen unsere Kunden über uns
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Inhalt dieser Seite
  1. Häusliche Krankenpflege: Vorteile für Patienten und Versicherungen
  2. Was zählt zur häuslichen Krankenpflege?
  3. Einsatz und Ziele der häuslichen Krankenpflege
  4. Ansprüche auf häusliche Krankenpflege in der PKV
  5. Wie lange dauert die häusliche Krankenpflege?
  6. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der häuslichen Krankenpflege
  7. Kosten der häuslichen Krankenpflege
  8. Häusliche Krankenpflege beantragen: So geht's
  9. PKV-Tarife bei Verivox im Vergleich
  10. Das könnte Sie auch interessieren

Häusliche Krankenpflege: Vorteile für Patienten und Versicherungen

Die häusliche Krankenpflege soll vor allem die Krankenhäuser entlasten. Entscheidet sich ein Arzt für diese Behandlungsform, profitieren sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherung. Der Patient kann sich in den eigenen vier Wänden erholen, was viele einem Mehrbettzimmer in einer Klinik vorziehen. Für die Versicherung rechnet sich die häusliche Krankenpflege, da sich der wesentlich teurere Klinikaufenthalt auf diese Weise verkürzen oder umgehen lässt. Welche Leistungen die private Krankenversicherung (PKV) übernimmt, kann sich von Anbieter zu Anbieter deutlich unterscheiden. Bevor Sie sich auf einen bestimmten Tarif festlegen, sollten Sie daher verschiedene Optionen vergleichen.

Zum PKV-Vergleich

Was zählt zur häuslichen Krankenpflege?

Unter dem Begriff der häuslichen Krankenpflege werden verschiedene Leistungen nach § 37 SGB V zusammengefasst. Sie gehört zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die häusliche Krankenpflege wird in drei Formen umgesetzt:

Formen der häuslichen Pflege

Die Behandlungspflege wird von einem professionellen Pflegedienst durchgeführt und umfasst medizinische Behandlungen, die nicht von einem Arzt durchgeführt werden müssen. Dazu zählen Injektionen oder Verbandswechsel.

Zur Grundpflege zählen Hilfestellungen bei der Körperhygiene (Waschen oder Zähneputzen) und bei der Nahrungsaufnahme.

Dazu gehören Hilfestellungen im Haushalt wie Essenszubereitung oder Wohnungsreinigung.

Einsatz und Ziele der häuslichen Krankenpflege

Der Arzt oder die Ärztin kann die häusliche Krankenpflege für verschiedene Ziele verschreiben, zum Beispiel um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder die ambulante Pflege zu gewährleisten. Man unterscheidet zwischen drei Zielen der häuslichen Krankenpflege.

Krankenhausvermeidungspflege

Wie der Name verrät, soll mit dieser Pflege verhindert werden, dass ein Patient ins Krankenhaus eingeliefert werden muss. Vor allem bei älteren Menschen erschwert die ungewohnte Umgebung eines Krankenhauses die Genesung.

Eine Krankenhausvermeidungspflege kann vom Arzt zum Beispiel bei einer Lungenentzündung verschrieben werden, bei der eigentlich eine dauerhafte Überwachung im Krankenhaus notwendig wäre. Stattdessen kümmert sich ein Pflegedienst um den Patienten zu Hause.

Für die Krankenhausvermeidungspflege kann der Arzt zusätzlich zur Behandlungspflege eine Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung verordnen.

Sicherungspflege

Die Sicherungspflege ist eine Form der ambulanten Behandlung. Sie wird vom Arzt verordnet, wenn bei einer ambulanten Behandlung eine Patientin auch zu Hause behandelt werden muss. Der Pflegedienst kann dann Infusionen legen oder Medikamente bereitstellen.

Der Arzt verschreibt in diesem Fall eine Behandlungspflege. Wenn es die Satzung der Krankenkasse vorsieht, kann er zusätzlich auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung anordnen.

Eine Voraussetzung für die zusätzliche Pflege ist, dass beim Patienten keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt.

Unterstützungspflege

Diese Pflege wird beispielsweise nach einer Operation im Krankenhaus oder einer ambulanten OP verordnet. Pflegekräfte unterstützen dabei den Patienten im Alltag, wenn er sich nicht selbst versorgen kann.

Der Patient erhält bei der Unterstützungspflege Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Es darf aber keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 vorliegen.

Ansprüche auf häusliche Krankenpflege in der PKV

Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse ergibt sich der Anspruch auf häusliche Krankenpflege aus Paragraf 37 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). In der PKV hängt der Leistungsumfang dagegen vom gewählten Tarif ab. Das Sozialgesetzbuch spielt dabei keine Rolle. Daher sollten Verbraucher die Konditionen genau lesen, bevor sie einen Versicherungsvertrag abschließen.

Der Bund der Versicherten nennt als empfehlenswerten Vertragsbestandteil beispielsweise den Passus:
"Die Aufwendungen für häusliche Krankenpflege sind zu 100 Prozent erstattungsfähig, sofern die versicherte Person nicht durch eine im Haushalt lebende Person im erforderlichen Umfang gepflegt und versorgt werden kann. Die Grundpflege und die häusliche Versorgung sind für die Dauer von bis zu vier Wochen je Versicherungsfall (darüber hinaus nur nach vorheriger schriftlicher Zusage) erstattungsfähig, wenn eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder durch die Maßnahme vermieden oder verkürzt wird."

Weniger empfehlenswert wäre eine pauschale Regelung in dieser Form:

"Die Aufwendungen für die häusliche Behandlungspflege sind zu 100 Prozent erstattungsfähig."

Wie lange dauert die häusliche Krankenpflege?

Die häusliche Krankenpflege wird vom Arzt verordnet. Die Dauer der Erstverordnung beträgt 14 Tage. Bei Bedarf stellt der behandelnde Arzt eine Folgeverordnung aus. Krankenhausvermeidungs- und Unterstützungspflege sind dann auf vier Wochen begrenzt. Die Sicherungspflege ist unbefristet.

Privatversicherte müssen auf die Vereinbarungen in ihrem Vertrag achten. Der Bund der Versicherten spricht in seiner idealen Regelung von einer Dauer von vier Wochen.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der häuslichen Krankenpflege

Prinzipiell besteht für PKV-Versicherte nur ein Anspruch auf die vertraglich zugesicherten Leistungen. Die wichtigste Bedingung für eine Kostenübernahme ist die medizinische Notwendigkeit der verordneten häuslichen Krankenpflege. Das bedeutet zum einen, dass beim Patienten eine diagnostizierte Erkrankung vorliegen muss. Zum anderen ist es erforderlich, dass die jeweilige Maßnahme zu seiner Genesung beiträgt. Patienten sollten ebenfalls wissen, dass sie die häusliche Krankenpflege nicht in Eigenregie beantragen können. Die Inanspruchnahme der Leistungen erfordert eine ärztliche Verordnung.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass sich der Patient bis zu einem gewissen Grad nicht selbst versorgen kann. Dies trifft vor allem auf bettlägerige Personen zu.

Häusliche Krankenpflege mit Pflegegrad

Für die Krankenhausvermeidungspflege ist kein Pflegegrad notwendig. Sie kann vom Arzt aber auch bei einem bestehenden Pflegegrad verordnet werden. In diesem Fall orientiert sich die Leistung an der Pflegegradstufe.

Bei Pflegegrad 1 kann der Arzt sowohl Behandlungs- wie Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung verordnen. Bei den beiden letzten Pflegearten gibt es aber Einschränkungen.

Ab Pflegegrad 2 ist nur eine Verordnung für die Krankenhausvermeidungspflege möglich. Grundpflege und/oder hauswirtschaftliche Versorgung kann nur im Rahmen der Krankenhausvermeidungspflege verordnet werden.

Kosten der häuslichen Krankenpflege

Die häusliche Krankenpflege muss ärztlich verordnet werden. Die Kosten trägt die Krankenkasse. Patienten ab 18 Jahre müssen allerdings einen Eigenanteil bezahlen. Dieser beträgt pro Verordnung maximal 10 Euro, außerdem müssen die Patienten 10 Prozent der Kosten tragen, aber nur für die ersten 28 Kalendertage. Bei Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung.

Privatversicherte bezahlen die Kosten, die ihr spezieller Tarif vorsieht. Sie sollten deshalb darauf achten, dass ihr Versicherer grundsätzlich die Kosten für eine häusliche Krankenpflege übernimmt. Wie hoch der Eigenanteil ausfällt und wie Kosten abgerechnet werden, regelt ebenfalls der individuelle Vertrag.

Wer zahlt was bei der Pflege?

Häusliche Krankenpflege
Häusliche Pflege
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Leistung der Pflegeversicherung
Wird vom Arzt verschrieben Es muss Pflegebedürftigkeit vorliegen ab Pflegegrad 2; Gutachten der Pflegeversicherung ist notwendig
Erstverordnung gilt 14 Tage, danach maximal 4 Wochen (außer Sicherungspflege) Leistung, solange Pflegegrad besteht

Häusliche Krankenpflege beantragen: So geht's

Die häusliche Krankenpflege muss von einem Arzt verordnet werden. Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es keinen großen Genehmigungsweg. Patienten müssen nur mit einer längeren Bearbeitungszeit rechnen, bis die Krankenpflege von der Krankenkasse genehmigt wird. In der Regel läuft der Vorgang so ab:

  1. Der Arzt muss die entsprechende Verordnung ausfüllen.
  2. Die Patienten reichen die Verordnung bei ihrer Krankenkasse ein.
  3. In der Regel hilft die Krankenkasse, einen geeigneten Pflegedienst zu finden. Es muss sich dabei um einen Vertragspartner der Krankenkasse handeln. Meist übernimmt dann der Pflegedienst die weiteren bürokratischen Regelungen mit der Krankenversicherung.

Privatversicherte müssen sich an ihre Krankenversicherung wenden.

Erweiterte Haushaltshilfe

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Haushaltshilfe, wenn Patienten im Krankheitsfall nicht in der Lage sind, den Haushalt zu führen.

Es darf aber keine Person im Haushalt leben, die diese Aufgaben übernehmen könnte.

Ein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht auch, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das noch keine 12 Jahre alt ist, oder das wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.

Die Krankenkassen verlangen für die Kostenübernahme eine Bescheinigung vom Arzt. Versicherte müssen 10 Prozent der erstattungsfähigen Kosten pro Kalendertag selbst zahlen. Es gilt eine Höchstgrenze von 10 Euro pro Tag und ein Mindestanteil von 5 Euro. Bei Schwangerschaft oder Entbindung entfällt der Eigenanteil.

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