Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Die Tierhalterhaftpflicht bei Tod oder Verkauf des Tieres

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer einen Hund oder ein Pferd besitzt, ist gut daran beraten, eine Hundehalter- oder Pferdehalterhaftpflicht abzuschließen. Aber wie verhält es sich, wenn das Tier stirbt oder verkauft wird?

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Tod des Tieres benötigt der Halter für die Kündigung die Bescheinigung des Tierarztes.
  • Bei Abgabe an einen anderen Halter ist die Übernahmevereinbarung notwendig.
  • Der Vertrag kann fristlos gekündigt werden.
  • Überzahlte Beiträge werden zurückerstattet.

Tierhalterhaftpfllicht bei Tod des Tieres

Hunde oder Pferde leben in der Regel nicht so lange wie der Eigentümer. Früher oder später kommt der Tag, an dem der Tierarzt die finale Spritze setzen muss. In diesem Fall ist eine sofortige Kündigung der Tierhalterhaftpflichtversicherung möglich.

  • Der Tierarzt bestätigt dem Tierhalter, dass er das Tier eingeschläfert hat.
  • Der Versicherungsnehmer kann mit einer Kopie dieser Bescheinigung die Tierhaftpflichtversicherung kündigen.
  • Dies geschieht entweder per Brief, die Kopie der Urkunde beigefügt, oder per E-Mail mit dem Dokument als Scan angehängt.
  • Eventuell zu viel bezahlte Beiträge werden erstattet.

Hundehalter müssen die Bescheinigung des Tierarztes ebenfalls an die Gemeinde schicken, damit die Hundesteuer anteilig zurückerstattet und künftig nicht mehr eingezogen wird.

Abgabe und Verkauf des Tieres

Es ist in den meisten Fällen keine schöne Situation, aber der Fall kann eintreten, dass sich der Hunde- oder Pferdehalter von seinem Tier trennen muss. Das kann im schlimmeren Fall durch die Abgabe an ein Tierheim erfolgen. Im Idealfall findet sich als neuer Halter jemand aus dem privaten Umfeld, den der Hund oder das Pferd auch schon kennt.

Die Abgabe sollte mit einem Vertrag erfolgen. Der ehemalige Halter benötigt für die Versicherung eine Kopie des Abnahmevertrages. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung kann die bisher bestehende Versicherung ohne Frist gekündigt werden. Die Vereinbarung ist bei Hunden auch notwendig, um den Hund bei der Gemeinde abzumelden.

Das Vorgehen bei der Kündigung ist mit dem bei Tod des Tieres identisch. Analog zur Hundesteuer werden die überzahlten Beiträge für die Tierhalterhaftpflicht ebenfalls zurückerstattet.